10.9.2009
Fachtagung Arbeitsschutz in Bad Oeynhausen
Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Die Gefahrstoffverordnung im Betrieb,
Dipl.-Chem. Dr. Wolfgang Marschner
Verbesserungen des technischen Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben in den letzten Jahren zu einer starken Reduzierung der Expositionen an Arbeitsplätzen geführt. Dennoch ist und bleibt das Thema Gefahrstoffe ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Themen wie Feinstaub (z.B. in Schweißrauchen), Tonerstäube aus Druckern und Kopierern, Containerbegasung und Hautschutz erfordern eine intensive Beratung. Darüber hinaus stellen die rechtlichen Regelungen aus Europa (REACH) oder der UN (GHS) die Betriebe vor neue Probleme.
Die Gefahrstoffverordnung mit den zugehörigen technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) stellt die zentrale nationale Rechtsnorm für den Umgang mit Chemikalien im Betrieb dar. Durch die Gefahrstoffverordnung werden internationalen Vorgaben in deutsches Recht umgetzt.
Zentrales Element der Verordnung ist die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen beim Umgang mit Gefahrstoffen und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen.
In allen Bereichen des Themenfelds Gefahrstoffe stehen Mitarbeiter der Fachstelle „Gefahrstoffe“ der Präventionsabteilung der Maschinenbau- und Metall-Berufs-genossenschaft den Mitgliedsbetrieben als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt:
Maschinenbau- und Metall-BG, Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf
Heinz-Rudolf Neumann - Öffentlichkeitsarbeit - Tel.: 0151 18020593
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